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§ 1     Grundlagen des Mietvertrages

 

Der Vermieter Hard- und Software Vertrieb R. Eisold (im nachstehenden HSV genannt) verpflichtet mit der Unterschrift des Mieters die Einhaltung des Vertrages.

 

 

§ 2     Der Mieter

 

Der Mieter, der Equipment beim HSV anmietet, abholt oder es sich zusenden lässt, Muss eine Person bürgerlichen Rechts im Mindestalter von 18 Jahren sein. Er Muss zur Legitimation eine Kopie des Personalausweises hinterlegen.

 

 

§ 3     Der Mietpreis

 

Alle Preise sind Endverbraucherpreise und beinhalten die gültige Mehrwertsteuer von 16 %.

Der Mietpreis ist 14 Tage vor Mietbeginn (lt. Vertrag) auf das Konto des HSV zu überweisen, dabei ist es unabhängig, ob das Equipment abgeholt oder versandt wird.

 

 

§ 4     Der Mietzeitraum

 

Der Mietzeitraum ist Bestandteil des Vertrages und in diesem fest verankert. Der Mieter verpflichtet sich das angemietete Equipment zum vereinbarten Termin dem HSV wieder zu übergeben bzw. zuzusenden. Bei Nichteinhaltung des Mietzeitraumes wird ein Mietzins von

25 % der Gesamtmietsumme pro Tag erhoben. Diese Summe wird von dem Unterzeichner des Vertrages vom Vermieter eingefordert.

 

Die Mietzeit ist immer als LAN-Wochenende gerechnet, das heißt das Equipment steht dem Mieter immer Donnerstag nach Anlieferung bzw. Versand oder Abholung zur Verfügung und wird bis Sonntag gerechnet, so dass das Equipment Montag an den Vermieter zurück geht.

Es ist möglich diesen Zeitraum zu verkürzen oder zu verlängern, unterliegt aber immer einer Absprache mit dem Vermieter, der dieses schriftlich dem Mietvertrag beilegt (ebenfalls .

 

 

§ 5     Rücktritt vom Vertrag

 

Bis zur Bezahlung 14 Tage vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit vom Vertrag zurücktreten, dieses ist lediglich dem HSV schriftlich mitzuteilen.

Bei einer Stornierung innerhalb der 14 Tage des Mietbeginns behält sich der HSV 20 % von der Gesamtsumme ein.  

In speziellen Ausnahmefällen, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen sieht der HSV davon ab.

 

  

§ 6 Versand, Verpackung, Versicherung

 

Der Vermieter sendet alle Paket versichert dem Mieter zu. Die Geräte sollten unbedingt in der gelieferten Verpackung dem Vermieter zurückgesendet werden. Es muß ein versichertes Paket (Versicherung bis 2500,00 €) sein, was an den Vermieter zurückgesandt wird. Der Beleg ist unbedingt bis zur Eingangsbestätigung des Vermieters aufzubewahren.

 

 

§ 7 Haftung

 

Die Person der Unterschrift haftet im vollem Umfang für den vollen Wiederbeschaffungswert der gemieteten Geräte. Die Haftung beginnt mit der Übernahme der Geräte und endet mit der Übergabe an den Vermieter.

 

 

§ 8 Zusatz für Beamernutzung

 

Die Nutzungsdauer des Beamers beträgt ebenfalls den im Vertrag verankerten Mietzeitraum.

 

Es wird eine Nutzungsdauer von 58 Stunden vorausgesetzt und diese darf nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der Festsetzung wird für jede weitere Stunde ein Betrag von 4,00 € in Rechnung gestellt. Wird der Timer vom Mieter zurückgesetzt, handelt es sich um einen Eingriff in die technische Anlage und wird mit 200,00 € geahndet.

 

 

§ 9 Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung im Mietvertrag oder in diesen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
 

Stand: Juni 2003

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